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Organisatorisches


Schweigepflicht

Psychotherapeut*innen stehen unter ärztlicher Schweigepflicht. Ich darf daher ohne Ihr (schriftliches) Einverständnis niemandem von unserer Zusammenarbeit berichten. Obwohl die Schweigepflicht im medizinischen Sektor selbstverständlich ist, möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal gezielt darauf hinweisen, da die Aufnahme einer Psychotherapie einen Vertrauensvorschuss Ihrerseits gegenüber einer Ihnen noch vollkommen fremden Person voraussetzt. Die ärztliche Schweigepflicht soll Ihnen einen geschützten Rahmen bieten, innerhalb dessen Sie sich sicher fühlen und allmählich Vertrauen zur Therapeutin bzw. zum Therapeuten entwickeln können.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Psychotherapie ist eine Gesundheitsleistung, die von den Krankenkassen finanziert wird, sofern, gemäß Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine "Störung von Krankheitswert" (also eine Krankheitsdiagnose) vorliegt. Zugleich ist Psychotherapie eine Antragsleistung, d.h. es muss zuerst ein Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse gestellt werden, bevor die Psychotherapie beginnen kann.

Gesetzliche Krankenkassen

Sie dürfen pro Psychotherapeut*in bis zu vier Probestunden (sog. probatorische Sitzungen) in Anspruch nehmen, welche Sie dazu nutzen können, Ihren Therapeuten bzw. Ihre Therapeutin kennenzulernen und das Behandlungsangebot zu prüfen, bevor die eigentliche Therapie beginnt. Diese probatorischen Sitzungen können Sie, ebenso wie die psychotherapeutische Sprechstunde, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich nach Ablauf der probatorischen Sitzungen für die Therapie entscheiden sollten, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt.Die Antragsstellung ist Aufgabe der Therapeut*innen, jedoch ist Ihre Mitarbeit und die Ihrer Ärzt*innen (Hausärzt*innen, Neurolog*innen oder Psychiater*innen) erforderlich. Sie erhalten im Verlauf der Probesitzungen einen Konsiliarbericht, welchen Sie von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ausfüllen lassen und spätestens zur letzten Probesitzung wieder in die Praxis mitbringen. Mehr brauchen Sie für die Antragsstellung nicht zu erledigen. Um die gemeinsam durchgeführten Therapiesitzungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, müssen Sie in jedem Quartal, in dem Sie Psychotherapietermine wahrnehmen, Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen.

Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme ambulanter Psychotherapien sind bei den privaten Kostenträgern verschieden und teilweise auch vom Tarif abhängig. Auch die Anzahl der Therapiesitzungen, die von den privaten Krankenkassen übernommen werden, kann erheblich schwanken. Erkundigen Sie sich deshalb möglichst bereits vor Ihrer Anmeldung zur Psychotherapie über die konkreten Regelungen Ihrer Krankenversicherung.
Falls Sie zusätzlich beihilfeberechtigt sind, empfiehlt es sich, sich sowohl bei Ihrer Krankenversicherung als auch bei Ihrer Beihilfestelle über die Anforderungen für eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen zu informieren.
Hier (PDF Format, 104 kB) finden Sie eine Checkliste, welche Sie dazu nutzen können, die für einen Psychotherapieantrag relevanten Informationen zusammenzutragen.

Inhalte der Therapieanfangsphase

Der Schwerpunkt der ersten Sitzungen liegt darauf, Sie kennenzulernen und mir einen genauen Überblick über Ihre Problematik, Ihre derzeitige Lebenssituation und Ihre Lebensgeschichte zu verschaffen. Eine sorgfältige Diagnostik ist in dieser Therapiephase ebenso unerlässlich wie die Erörterung Ihrer Therapieziele, damit ich prüfen kann, ob ich Ihnen ein zu Ihrem Anliegen passendes Therapieangebot unterbreiten kann.Hier (PDF Format, 59 kB) finden Sie eine Anleitung, die Sie zur Reflektion Ihrer Therapieziele nutzen können, auch schon im Vorfeld einer Therapie. Anhand Ihrer Diagnose(n) und Therapieziele wird ein Behandlungsplan erstellt und mit Ihnen erörtert, bevor die eigentliche psychotherapeutische Arbeit beginnt.