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Organisatorisches und Leistungsspektrum


Schweigepflicht

In der Psychotherapie gelten dieselben Regelungen zur Schweigepflicht, wie in der Medizin. Die ärztliche Schweigepflicht soll Ihnen einen geschützten Rahmen bieten, innerhalb dessen Sie sich sicher fühlen und allmählich Vertrauen zur Therapeutin bzw. zum Therapeuten entwickeln können.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Psychotherapie ist eine Gesundheitsleistung, die von den Krankenkassen finanziert wird, sofern, gemäß Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine "Störung von Krankheitswert" (also eine Krankheitsdiagnose) vorliegt.

Gesetzliche Krankenkassen

Sie dürfen pro Psychotherapeut*in bis zu vier Probestunden (sog. probatorische Sitzungen) in Anspruch nehmen, welche dazu dienen, beiderseits zu prüfen, ob eine gute Passung auf persönlicher und inhaltlicher Ebene besteht, bevor die eigentliche Behandlung beginnt. Diese probatorischen Sitzungen können Sie, ebenso wie die psychotherapeutische Sprechstunde, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich nach Ablauf der probatorischen Sitzungen für die Therapie entscheiden sollten, kann ein Antrag auf Kostenübernahme für anschließende Psychotherapie-Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse eingeleitet werden. (Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind nämlich sog. nicht-genehmigungspflichtige Leistungen, die anschließenden Psychotherapiesitzungen sind dagegen genehmigungspflichtig, müssen also vorab von der Krankenkasse als notwendige Gesundheitsmaßnahme anerkannt werden). Für die Antragstellung erhalten Sie im Verlauf der Probesitzungen einen Konsiliarbericht, welchen Sie von Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin ausfüllen lassen. Der Konsiliarbericht dient der Überprüfung und Bestätigung, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen eine psychotherapeutische Behandlung bestehen. Für die Antragstellung erhalten Sie in Ihrer Psychotherapie-Praxis zudem ein Antragsformular, das Sie selbst unterschreiben (PTV1) und ein Formular, das von Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten ausgefüllt wird, u.a. mit der festgestellten Diagnose und der Anzahl der geplanten Sitzungen (PTV2). Diese drei Formulare (Konsilarbericht, PTV1 und PTV2) müssen Sie dann gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um nach den probatorischen Sitzungen die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Die Bearbeitungsfrist für solche Anträge seitens der Krankenkassen beträgt drei Wochen. Sie erhalten schriftlich einen Anerkennungsbescheid (ggf. per virtuellem Postfach Ihrer Krankenkasse). Um die bewilligten Therapiesitzungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, müssen Sie zudem in jedem Quartal, in dem Sie Psychotherapietermine wahrnehmen, Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen.

Private Krankenkassen und Beihilfe

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme ambulanter Psychotherapien sind bei den privaten Kostenträgern verschieden und teilweise auch vom Tarif abhängig. Auch die Anzahl der Therapiesitzungen, die von den privaten Krankenkassen übernommen werden, kann erheblich schwanken. Seit 2024 gibt es zudem gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zwischen Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfen bzgl. einer sog. Analogabrechnung. An diesen Abrechnungsempfehlungen orientiere ich mich bei der Berechnung meines Honorars. Erkundigen Sie sich deshalb möglichst bereits vor Ihrer Anmeldung zur Psychotherapie über die konkreten Regelungen Ihrer Krankenversicherung und darüber, ob Honorarrechnungen, die sich an den o.g. Abrechnungsempfehlungen orientieren, vollständig erstattet würden.
Falls Sie zusätzlich beihilfeberechtigt sind, empfiehlt es sich, sich sowohl bei Ihrer Krankenversicherung als auch bei Ihrer Beihilfestelle über die Anforderungen für eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen zu informieren.
Hier (PDF Format, 104 kB) finden Sie eine Checkliste, welche Sie dazu nutzen können, die für Sie relevanten Informationen zusammenzutragen.

Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis

Falls keine Krankheitsdiagnose vorliegt oder Sie aus anderen Gründen keine Psychotherapie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten, biete ich auch Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis an. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Psychologische Begutachtungen

Da ich häufig Anfragen erhalte für psychologische Begutachtungen bspw. im Rahmen von Erwerbsminderungsrentenanträgen, Schwerbeschädigtenverfahren oder Anträgen auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Narkosen, Operationen o.a. medizinische Eingriffe, möchte ich darauf hinweisen, dass ich ausschließlich als Behandlerin tätig bin. Gutachterliche Aufgaben sind mit der Rolle der Behandlerin nicht vereinbar und werden daher meinerseits nicht übernommen.

Terminvereinbarung, Terminabsage und Ausfallhonorar

Termine werden in meiner Praxis verbindlich vereinbart, d.h. ich reserviere Ihnen den vereinbarten Termin und lehne alle nachfolgenden Anfragen anderer Patient*innen bzgl. dieses Termins ab. Terminabsagen meinerseits erfolgen nur in seltenen Notfällen. Durch diese Verbindlichkeit soll gewährleistet werden, dass Sie sich auf die Einhaltung unserer Termine verlassen können und regelmäßige Termine stattfinden, welche, insbesondere zu Therapiebeginn, wichtig für Ihren Therapiefortschritt sind. Für mich bedeutet die Verbindlichkeit der Terminvereinbarung jedoch auch, dass es zu Honorareinbußen kommt, wenn Termine zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt werden, so dass der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Ich erhebe daher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,- €, wenn Termine nicht mindestens zwei Werktage vorher abgesagt werden (Ausnahme: ansteckende Erkrankungen wie COVID-19, Influenza etc.). Falls sich kurzfristig ergibt, dass Patient*innen die Praxis zum vereinbarten Termin nicht persönlich aufsuchen können, biete ich alternativ Videosprechstunden an. Hierdurch kann das Risiko kurzfristiger Terminausfälle reduziert werden. Bitte erwägen Sie bereits im Vorfeld Ihrer Anmeldung, ob Sie mit der in meiner Praxis geltenden Ausfallhonorarregelung einverstanden sind.

Inhalte der Therapieanfangsphase

Der Schwerpunkt der ersten Sitzungen liegt darauf, Sie kennenzulernen und mir einen genauen Überblick über Ihre Problematik, Ihre derzeitige Lebenssituation und Ihre Lebensgeschichte zu verschaffen. Eine sorgfältige Diagnostik und Anamneseerhebung ist in dieser Therapiephase ebenso unerlässlich wie die Erörterung Ihrer Therapieziele, damit ich prüfen kann, ob ich Ihnen ein zu Ihrem Anliegen passendes Therapieangebot unterbreiten kann.Hier (PDF Format, 59 kB) finden Sie eine Anleitung, die Sie zur Reflektion Ihrer Therapieziele nutzen können, auch schon im Vorfeld einer Therapie. Anhand Ihrer Diagnose(n) und Therapieziele wird ein Behandlungsplan erstellt und mit Ihnen erörtert, bevor die eigentliche psychotherapeutische Arbeit beginnt.